Voraussetzung für die Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachverständigenlehrgang der Kammer. Ziel des Lehrganges ist die Vermittlung von fachlichen und rechtlichen Kenntnissen, die auf eine spätere Tätigkeit als Sachverständiger vorbereitet.
Dieses Mal sind wieder Dr. Katrin Seidel (Vorsitzende Richterin am Landgericht Kiel), Sönke Runge (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) und Klaus Heinrich (ö.b.u.v. Sachverständiger und Vorsitzender des Sachverständigenausschusses der AIK SH) als Referierende mit dabei.
Ablauf
Die Termine finden jeweils von 14.00 bis 18.00 Uhr in den Räumlichkeiten der AIK SH in Kiel statt.
1. Tag, 18.10.2024
Voraussetzungen für die Antragstellung
Grundbegriffe des materiellen Baurechts / Prozessrechts
2. Tag, 25.10.2024
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Formen der Sachverständigentätigkeit
Pflichten und Rechte des Sachverständigen (gerichtlich und außergerichtlich)
Zusammenarbeit des Sachverständigen mit Gericht und Rechtsanwälten
3. Tag, 15.11.2024
Aufbau und Inhalt eines Sachverständigengutachtens