Ziel der Veranstaltung ist die Behandlung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich. Hierbei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen privilegierten, sonstigen und begünstigten Vorhaben. Vor dem Hintergrund, dass der Außenbereich aus ökologischen und naturschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist, werden besondere Anforderungen bzw. Voraussetzungen an das Bauen gestellt. Welche Bedeutung haben hier öffentliche Belange und wie sind sie zu bewerten? Wie ist hierbei die Ausweisung im Flächennutzungsplan einzuschätzen? Welche baurechtlichen Möglichkeiten bestehen für geplante Nutzungsänderungen, Erweiterungen und Ersatzbauten und was ist hierbei besonders zu berücksichtigen? Ein besonderes Thema ist hierbei die Prüfung des Bestandsschutzes als Grundvoraussetzung für eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit.
Wie berate ich aus Sicht des Planers meinen Bauherren und welche Bauvorlagen sind zur baurechtlichen Beurteilung durch die Bauaufsichtsbehörde besonders wichtig? Welche rechtlichen Mitwirkungsmöglichkeiten hat die Gemeinde? Methodisch werden die einzelnen Themen durch Vortrag mit Diskussion und anhand praktischer Beispiele erläutert; auf einschlägige Rechtsprechung wird hingewiesen.
Themen:
Landschaftlich privilegierte Vorhaben, § 35 Abs. 1 Nr. 1-2 BauGB
Standortprivilegierte Vorhaben, § 35 Abs. 1 Nr. 3-8 BauGB
Sonstige Vorhaben, § 35 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Belange, § 35 Abs. 3 BauGB
Begünstigte Vorhaben, § 35 Abs. 4 BauGB
Rückbauverlangen, Sicherungsmöglichkeiten der Bauaufsichtsbehörde, § 35 Abs. 5 BauGB
Außenbereichssatzung, § 35 Abs. 6 BauGB
Gemeindliches Einvernehmen, § 36 BauGB
Bitte bringen Sie an Gesetzestexten das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Landesbauordnung mit.