Nicht selten wird man als Planer*in oder ausführendes Fachunternehmen mit der Thematik „Rissbildung“ und in diesem Zusammenhang mit einer Menge von Fragen konfrontiert, deren fachlich fundierte Beantwortung helfen kann, teure Haftungsfälle und Rechtstreitigkeiten zu vermeiden. Wer hat den Schaden zu verantworten? Handelt es sich lediglich um eine optische Fehlleistung, die hinzunehmen ist oder liegt tatsächlich ein Fehler vor, der nicht hinnehmbar ist und behoben werden muss?
Die Ursachen, die zur Bildung von Rissen in Gebäuden führen, sind sehr komplex. Eine sachgerechte Beurteilung macht die genauere Untersuchung jedes Einzelfalls erforderlich. Zum Erkennen der Rissursachen wird eine Rissklassifizierung zur Beurteilung der Verformungen, die zu den Rissen geführt haben, durchgeführt. Der didaktische Fokus des Seminars liegt auf verputzten Decken und Wänden; es handelt sich dabei um den „worst case“ der Rissbewertung, weil die Konstruktion des Bauteils durch die Putzschicht von außen nicht einsehbar ist. Rissproblematik und Rissklassifizierung können jedoch auf andere Bauteilaufbauten, bei denen die Konstruktion sichtbar ist, wie z.B. Sichtmauerwerk, Sichtfachwerk oder Beton transferiert werden; eine spezielle Vertiefung im Seminar ist nicht angedacht. Das Ziel ist die Einteilung von Rissen in konstruktions-, untergrund- und materialbedingte Ursachen.
Zur methodischen Ursachenermittlung ist eine systematische Bestandsaufnahme mit Sammeln von Daten und Fakten zu den rissrelevanten Eigenschaften erforderlich. Dieser Vorgehensweise liegen Regelwerke zugrunde, die mit vorgestellt werden. Außerdem werden kurz die Kriterien zur Abgrenzung von wesentlichen und unwesentlichen Unregelmäßigkeiten durch Rissbildung und die Bewertung von Rissen hinsichtlich der Beeinträchtigung der technischen bzw. optischen Funktion erläutert.
Die Nachbesserung festgestellter Risse hängt davon ab, welche Ursachen ermittelt wurden. So lassen sich zum Beispiel konstruktionsbedingte Risse in der Regel nur durch Ertüchtigung der Konstruktion, d.h. des Tragverhaltens vom Bauwerk bzw. von den Bauteilen, instandsetzen. Darüber hinaus gibt es Verfahren wie zum Beispiel das Spiralankerverfahren, mit denen die Auswirkungen konstruktiver Einflüsse auf Rissbildung und -bewegung reduziert werden können. Für untergrund- und materialbedingte Risse gibt es die Möglichkeiten zur Nachbesserung einzelner Risse, zum Beispiel durch starren Rissverschluss, Putzentkopplung oder Umwandlung eines Risses in eine Dehnfuge. Zur flächigen Nachbesserung von Rissen ist neben einer Untergrundprüfung auch die Anwendbarkeit der verschiedenen Methoden wie zum Beispiel rissfüllende Anstriche, Armierungsspachtelung mit Gewebeeinlage oder Entkopplung mit Dämmstoffen, zu betrachten.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Themen werden im Seminar durch zahlreiche Praxisbeispiele unterstützt.