Bauleiter Teil 4: Grundzüge des Architekten- und Ingenieurrechts am Beispiel der Planung von Gebäuden

Termin 06.11.2024 09:00-13:00
Referenten Frank Zillmer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Welche Leistungen muss der Architekt oder Ingenieur wann und wie erbringen und wie werden sie abgerechnet?
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und Ingenieure, ist aber nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt. Eine wichtige Grundlage bildet neben dem BGB die HOAI, die zum 1.1.2021 erheblich geändert wurde.

In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsvorschriften, die für Architekten und Ingenieure von Bedeutung sind. Ergänzende vertragliche Regelungen sind aber unbedingt notwendig, um die nicht geregelten Problemstellungen zu klären und damit Streit zu vermeiden.

Seminarinhalt

  • Grundlage für die inhaltlichen Festlegungen des Architektenvertrages:
  • Akquise oder Vertrag?
  • Welche Leistungen muss der Architekt wann und wie erbringen?
  • HOAI – Architektenhonorarrecht nach dem Urteil des EuGH vom 4.7.2019 und der HOAI 2021
  • Ist die HOAI bei öffentlichen Aufträgen noch anwendbar?
  • Architektenhaftung bei Planungs- und Überwachungsfehlern
  • Urheberrecht – auch in Zeiten des BIM

Die Zugangsdaten zum Online-Seminar erhalten Sie vor Beginn via E-Mail.

Veranstaltung: 7846

Lehrgangsgebühr
Listenzugehöriger :
105,00 €
Kammermitglied :
80,00 €
Absolvent :
0,00 €
Gast (Sonstige) :
105,00 €