Am 27. März 2024 wurde das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness - besser bekannt als „Wachstumschancengesetz“ - im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz bringt mit der Einführung zur Verpflichtung der Erstellung von elektronischen Rechnungen ab 2025 eine wesentliche Neuerung mit sich, die Sie als Unternehmer im Tagesgeschäft unmittelbar betreffen wird. Ziel dieser Gesetzesneuerung ist die Vermeidung von unberechtigtem Vorsteuerabzug sowie die schrittweise Einführung eines einheitlichen elektronischen Meldesystems zur Umsatzsteuer.
In dieser Informationsveranstaltung werden wir Ihnen die wichtigsten Punkte der neuen gesetzlichen Regelungen aufzeigen, damit Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen zum Jahreswechsel vorbereiten können. Die Steuerberaterin Kathrin Eggert (Vizepräsidentin der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein sowie Vizepräsidentin des Landesverbandes der Freien Berufe) wird Ihnen nachfolgende Fragen praxisnah beantworten:
Was bedeutet der Begriff E-Rechnung?
Erläuterung der gesetzlichen Regelungen
Wie ist Ihr Unternehmen von der Neuregelung betroffen?
Rechnungseingang
Rechnungsausgang
Ab wann gilt die Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung?