In dieser Seminarveranstaltung werden die einzelnen Facetten der §§ 34 und 36 BauGB ausführlich behandelt. Die Abgrenzung zum planungsrechtlichen Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Kriterien zum Einfügen stellen in der Praxis eine besondere Herausforderung dar. Wo sind die rechtlichen Grenzen des § 34 BauGB erreicht? Welche Bedeutung haben faktische Baugebiete für Bauvorhaben? Können Vorhaben, die sich nicht „einfügen“, im Einzelfall dennoch zulässig sein? Ein besonderes Anliegen ist die Vermittlung des Erkennens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Wie ist beispielsweise die Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich vorzunehmen? Was ist mit „Einfügen eigentlich gemeint? Welche Bedeutung hat die Beteiligung der Gemeinde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben? Nach welchen Kriterien ist die Gemeinde berechtigt von ihrem „Vetorecht“ Gebrauch zu machen? Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt und erörtert. Der fachliche Diskurs über diese Themen ist Voraussetzung für eine qualifizierte und zielführende Beratung des Bauherrn und das fachliche Gespräch mit Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde auf „Augenhöhe“.
Themen:
Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich
Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
Zulässigkeitskriterien in Gemengelagen
Begriff des „Einfügen“
Anwendung in faktischen Baugebieten
Ausschluss schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden
Befreiungsähnliche Tatbestände für bauliche Maßnahmen von zulässigerweise errichteten Gewerbe– und Handwerksbetrieben einschließlich Wohngebäuden
Innenbereichssatzungen und die Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Vorhaben
Das gemeindliche Einvernehmen und mögliche Konsequenzen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben
Hinweis Bitte bringen Sie an Gesetzestexten das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Landesbauordnung mit.