Die Verblendfassade - Planung / Ausführung / Normung: EC 6 – Ausblühungen – Auslaugungen – Sanierung

Termin 13.02.2025 09:00-16:30
Ort Business & Lifestyle Hotel Altes Stahlwerk
Rendsburger Str. 81
24537 Neumünster
Referenten Dipl.-Ing. Steffen Haupt zuFrieden am Bau
Das Sichtmauerwerk ist eine seit Jahrhunderten tradierte Bauweise, die sich bis heute bewährt hat. Die deutsche Mauerwerksnorm DIN 1053 wurden den sich ständig verändernden Anforderungen immer wieder angepasst.

Vor rund zehn Jahren wurde die DIN EN 1996 (EC 6) eingeführt und hat die DIN 1053 abgelöst. Damit wurde der Gestaltungsspielraum für den Planer beim zweischaligen Mauerwerk entscheidend erweitert. Das hat zu erheblichen Verwirrungen geführt, die teilweise bis heute anhalten.

Wir werden in diesem Seminar bekannte technische Herausforderungen anhand von Schadensbildern und Detaillösungen, die auf den aktuellen Normen basieren, praxisnah diskutieren und einen kurzen Einblick in das Thema der Sanierung von Sichtmauerwerk geben.


    Technische Grundlagen

  • Mörtel gem. DIN EN 998-2
  • Funktionsweise und Wasserführung der Verblendfassade
  • Details - Folienführung und Wärmebrücken - gem. EC 6
  • Fugenglattstrich oder nachträgliche Verfugung?
  • Riemchen auf hochgedämmtem Mauerwerk
  • Wärmedämmverbundsystem mit Riemchen
  • Ausdrucksvolle Gestaltung von Ziegelfassaden

    Ausblühungen, Auslaugungen und andere Mängel?

  • Wie entstehen Ausblühungen und Farbveränderungen?
  • Wie entstehen Auslaugungen und Folgeschäden?
  • Können Ausblühungen und Auslaugungen vermieden werden?
  • Dehnfugen und Risse
  • Schlagregendicht durch Hydrophobierung?

    Sanierung von Sichtmauerwerk

  • Aufnahme und Analyse des Schadensbildes gem. WTA-Merkblatt 4-5-99
  • Steinaustausch und Erneuerung von zerstörtem Mauerwerk
  • Anpassen der Mörtel aus technischer und optischer Sicht
  • Verfüllen und Verpressen von Hohlräumen und Rissen
  • Substanzschonendes Ausräumen der Fugen
  • Fachgerechte Verfugung mit angepassten Mörtelsystemen

Veranstaltung: 7902

Lehrgangsgebühr
Listenzugehöriger :
230,00 €
Kammermitglied :
180,00 €
Gast (Sonstige) :
230,00 €