Das neue Gebäudeenergiegesetz: Folgen für Entwurf, Ausschreibung und Ausführung

Termin 29.04.2025 09:00-16:30
Ort Business & Lifestyle Hotel Altes Stahlwerk
Rendsburger Str. 81
24537 Neumünster
Referenten Dipl.-Ing. Stefan Horschler
Der Gebäudeentwurf eines Gebäudes beeinflusst den Energiebedarf und späteren Energieverbrauch und ruft durch die Errichtung und spätere Nutzung Folgen für die Umwelt auf. Der Gebäudesektor verursacht durch Produktion von Baustoffes und Komponenten, der Errichtungs-, sowie Nutzungs- und Entsorgungsphase Treibhausgasemissionen.

Der Gebäudeentwurf wirkt sich frühzeitige Entscheidungen wie:

  • der Kompaktheitsgrad (das Verhältnis aus wärmeübertragender Umfassungsfläche zum hiervon umschlossenen Gebäudevolumen) aus,
  • die Fassadengestaltung auf die mehr oder weniger kostengünstige Umsetzung in Abhängigkeit von den gewählten Materialien und Konstruktionsweisen
    ? materialgerechter Gebäudeentwurf
  • das Anordnen von Fensterflächen hinsichtlich der Höhe und Breite der Verglasung einerseits auf die Versorgung auf Tageslicht andererseits die Gesamtfläche wesentlich auf Überhitzung im Raum aus, ? thermischer Komfort


Aber auch die weiteren Planungsstadien der Ausführungsplanung und Ausführung haben direkte Wechselwirkungen zum Energiesparrecht. Zum einen ergeben sich aus dem energetischen Berücksichtigung von Wärmebrücken Folgen für die Konstruktion und somit der Detailausbildung, geleichzeitig auch aus Beschäftigung mit der Frage der Gebäudedichtheit. Beide Aspekte (Wärmebrücken- und Dichtheitskonzepte) haben auch außerhalb des Energiesparrechtes wiederum Schnittmengen mit der technischen Gebrauchstauglichkeit (Vermeidung von Schimmel an der Bauteiloberfläche und Vermeidung von Tauwasser im Bauteilquerschnitt). Und am Ende werden diese Konzepte nur funktionieren, wenn eine konsequente Umsetzung auf der Baustelle folgt

Die Veranstaltung beleuchtet zahlreiche Beispiele, welche die o.a. Komplexität in ihren Wechselwirkungen nachvollziehbar an Beispielen aufzeigt.
Dabei werden folgende Einzelaspekte behandelt:

  • Nachweisgrößen beim Gebäudeenergiegesetz für Neu- und Altbauten
  • Grundlagen und wesentliche Einflussgrößen auf den öffentlich-rechtlichen Energiesparnachweis gemäß Gebäudeenergiegesetz
  • Wechselspiel zwischen Gestaltung und Folgen für Fragestellungen der technischen Gebrauchstauglichkeit für den thermischen und visuellen Komfort
  • sinnvolle Wärmedämmkonzepte durch materialgerechte Fassadenentwürfe
  • Detailplanung zur Realisierung von Wärmebrücken- und Dichtheitskonzepten – Wechselwirkungen zur technischen Gebrauchstauglichkeit und Folgen für Lüftungskonzepte
  • wichtige Stationen während der Ausführung – qualitätssichernde Maßnahmen und Messungen


Organisatorisches
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.

Der entsprechende Fortbildungscode steht später auf der Teilnahmebescheinigung.

Veranstaltung: 7905

Lehrgangsgebühr
Listenzugehöriger :
220,00 €
Kammermitglied :
170,00 €
Gast (Sonstige) :
220,00 €