Das Seminar richtet sich an Kollegen und Vertreter der privaten und öffentlichen Hand, welche selbst Vergabeverfahren nach der VgV ausloben oder seitens der Vergabestellen begleiten, als auch an Auftragnehmer, welche ihre Rechte und Pflichten der öffentlichen Auftraggeber und die Verfahrensabläufe besser kennen möchten.
Zielsetzung Ziel des Seminars ist es, nicht nur die Rechtsgrundlagen der Vergabeverfahren für Planungsleistungen für Architekten und Ingenieure nach der Vergabeverordnung (VgV) zu kennen, sondern auch die Fähigkeit zu verstärken, mögliche Varianten zur differenzierten Durchführung von Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber sicher zu begleiten.
Inhalt Mit Wirkung zum 18. April 2016 wurde das nationale Vergaberecht aufgrund der europäischen Vorgaben grundlegend novelliert. VOF und VOL sind entfallen, die Vergabe von Planungsleistungen ist seither in der überarbeiteten Vergabeverordnung (VgV) geregelt. Als Regelvergabeverfahren sind daher für die Vergabe für Planungsleistungen das Verhandlungsverfahren und der wettbewerbliche Dialog eingeführt.
Mit Wirkung zum 24. August 2023 ist nun aktuell der § 3 Abs. 7 VgV (losweise Betrachtung der einzelnen Planungsleistungen) ersatzlos entfallen und alle(!) projektbezogenen Planungsleistungen müssen nun addiert werden und bei Erreichen in Summe des Schwellenwerts auch bei unterschwelliger Honorarhöhe europaweit nach der VgV ausgeschrieben werden, was bedeutet, dass bei Projekten ab ca. 1,2 Mio. € Bausumme vsl. 80% der Planungsleistungen ausschreibungspflichtig werden.
Themen
Rechtliche Grundlagen (GWB, VgV, RPW)
Verhandlungsverfahren und Wettbewerblicher Dialog, Vergabeverfahren mit/ohne Lösungsvorschläge oder Planungswettbewerb