Architekten und Ingenieure kennen es alle: Während der Baumaßnahmen hat der Auf-traggeber neue Wünsche und es entstehen geänderte oder zusätzliche Leistungen. Auch kann der Bauherr dafür verantwortlich sein, dass sich Planungs- und Bauzeiten ändern.
In diesem Seminar erfahren Architekten und Ingenieure, wie sie diese nicht im ursprüng-lichen Leistungsumfang enthaltenden Tätigkeiten als Honorarnachträge geltend machen können. Der Bereich der Nachträge ist im Architektenrecht von HOAI 2021 und BGB un-befriedigend und unvollständig geregelt.
Sie erfahren hier, was sie vertraglich regeln können, um
für längere Vertragslaufzeiten,
zusätzliche oder
geänderte Leistungen
auch ein zusätzliches oder höheres Honorar zu erhalten.
Für Architektenverträge und Ingenieurverträge gilt das Bauvertragsrecht 2018: Bauverträge sowie Architekten- und Ingenieurverträge sind eine besondere Art von Werk-verträgen. Hierbei sind unter anderem auch vertragstypische Pflichten, Anordnungsrechte des Auftraggebers (Bestellers) zur Änderung des Vertrages und Regeln für eine daraus resultierende Vergütungsanpassung eingeführt worden. Außerdem gilt seit dem 01.01.2021 die neue HOAI.
Architekten und Ingenieure lernen, typische Nachtragssituationen zu erkennen:
Geänderte Leistungen
Zusätzliche Leistungen
Einarbeitung in - und Überprüfung von - Planungen Dritter
Unterbrechung der Vertragsdurchführung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
Unterbrechung von Arbeiten in Bauabschnitten bei mehreren Gebäuden, die von einem Auftrag umfasst werden
Grundleistungen oder besonders zu vergütende besondere Leistungen
Architekten und Ingenieure erfahren, was sie zusätzlich vertraglich regeln sollten