Honorarnachträge für Architekten und Ingenieure nach der HOAI und dem Bauvertragsrecht

Termin 13.03.2025 09:00-13:00
Referenten Frank Zillmer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Architekten und Ingenieure kennen es alle: Während der Baumaßnahmen hat der Auf-traggeber neue Wünsche und es entstehen geänderte oder zusätzliche Leistungen. Auch kann der Bauherr dafür verantwortlich sein, dass sich Planungs- und Bauzeiten ändern.

In diesem Seminar erfahren Architekten und Ingenieure, wie sie diese nicht im ursprüng-lichen Leistungsumfang enthaltenden Tätigkeiten als Honorarnachträge geltend machen können. Der Bereich der Nachträge ist im Architektenrecht von HOAI 2021 und BGB un-befriedigend und unvollständig geregelt.

Sie erfahren hier, was sie vertraglich regeln können, um

  • für längere Vertragslaufzeiten,
  • zusätzliche oder
  • geänderte Leistungen

auch ein zusätzliches oder höheres Honorar zu erhalten.

Für Architektenverträge und Ingenieurverträge gilt das Bauvertragsrecht 2018:
Bauverträge sowie Architekten- und Ingenieurverträge sind eine besondere Art von Werk-verträgen. Hierbei sind unter anderem auch vertragstypische Pflichten, Anordnungsrechte des Auftraggebers (Bestellers) zur Änderung des Vertrages und Regeln für eine daraus resultierende Vergütungsanpassung eingeführt worden.
Außerdem gilt seit dem 01.01.2021 die neue HOAI.

Architekten und Ingenieure lernen, typische Nachtragssituationen zu erkennen:


  • Geänderte Leistungen
  • Zusätzliche Leistungen
  • Einarbeitung in - und Überprüfung von - Planungen Dritter
  • Unterbrechung der Vertragsdurchführung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers
  • Unterbrechung von Arbeiten in Bauabschnitten bei mehreren Gebäuden, die von einem Auftrag umfasst werden
  • Grundleistungen oder besonders zu vergütende besondere Leistungen


Architekten und Ingenieure erfahren, was sie zusätzlich vertraglich regeln sollten

  • Zusatzhonorar Dokumentationspflichten
  • Zusatzhonorar Kostenkontrolle
  • Zusatzhonorar Terminplanung und –Kontrolle

Veranstaltung: 7914

Lehrgangsgebühr
Listenzugehöriger :
105,00 €
Kammermitglied :
80,00 €
Absolvent :
0,00 €
Gast (Sonstige) :
105,00 €