Die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein

Termin 18.03.2025 09:00-16:30
Ort Business & Lifestyle Hotel Altes Stahlwerk
Rendsburger Str. 81
24537 Neumünster
Referenten Kreisbaudirektor a.D. Günter Zuschlag
Am 05. Juli 2024 ist die neue Landesbauordnung von Schleswig-Holstein in Kraft getreten.

Vom Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf sind rund 30 Paragrafen betroffen. Die wesentlichen Änderungen des Gesetzesentwurfs werden im Einzelnen vorgestellt und erläutert, eingebunden in bisher geltendes Recht. Für Fragen und Diskussion ist ausreichend Zeit vorgesehen.

Unterstützung der Energiewende

  • Erleichterung der Installation von PV-Anlagen auf Dächern
  • Abstandflächenrechtliche Privilegierung von Wärmepumpen an Gebäuden
  • Berücksichtigung der Energiebereitstellung u.a. durch Wasserstoff-Elektrolyseure
  • Reduzierung der Abstandsflächentiefe von Windenergieanlagen
  • Erleichterung der Verfahren bei Modernisierung und Ersatz von Anlagen zu Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering)
  • Verfahrensfreie Errichtung von Mikrowindenergieanlagen auf Dächern


Senkung der Baukosten

  • Reduzierung der lichten Mindesthöhe von Aufenthaltsräumen für Vollgeschosse
  • Erleichterungen bei der Erteilung von Abweichungen bauordnungsrechtlicher Vorschriften (“Soll-“ anstatt „Kann“-Vorschriften) und gebundene Entscheidungen bei Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Bestand
  • Erleichterung für die Aufstellung von Wärmeschutznachweisen


Beschleunigung des Mobilfunkausbaus

  • Anhebung der Höhe der verfahrensfreien Masten
  • Befristete verfahrensfreie Aufstellung von mobilen Antennenanlagen im Außenbereich
  • Wegfall von Abstandsflächen für Mobilfunkmasten bestimmter Abmessungen im Außenbereich
  • Reduzierung von Abstandsflächen bei sonstigen Mobilfunkmasten im Außenbereich


Weiterer Anpassungsbedarf

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs der Genehmigungsfreistellung für die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken, einschließlich der Errichtung von Dachgauben bei Gebäuden im ungeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB)
  • Regelungen zur bauaufsichtlichen Prüfung und zu Bescheinigung von bautechnischen Nachweisen, zum Prüfverzicht und zur Bauüberwachung
  • Ermächtigung der obersten Bauaufsichtsbehörde für bauliche Anlagen zur Schaffung von bundesländerübergreifenden (Netz-)Infrastrukturmaßnahmen, das Bauordnungsrechts des anderen Bundeslandes für diese baulichen Anlagen für anwendbar zu erklären (Einheitliche Rechtsgrundlagen für Genehmigungsverfahren und bautechnische Nachweise)
  • Klarstellung von Regelungen nach ersten Vollzugserfahrungen mit der LBO 22
  • Bereinigung redaktioneller Unstimmigkeiten
  • Anpassung des § 23 Abs. 3 Brandschutzgesetz (Übertragung der Durchführung von Brandverhütungsschauen auf die GMSH)


Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht

  • Erleichterung von Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Anlagen zur Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen, insbesondere im Hinblick auf Repowering-Anlagen


Veranstaltung: 7918

Lehrgangsgebühr
Listenzugehöriger :
220,00 €
Kammermitglied :
170,00 €
Gast (Sonstige) :
220,00 €