Das Seminar soll das Erkennen von nachbarschützenden Vorschriften im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht erleichtern und einen Überblick und Auswirkungen entsprechender Vorschriften aufzeigen. Dieses ist von besonderer Bedeutung, da die Bauaufsichtsbehörden zunehmend aufgefordert sind, bei nachbarlichen Baurechtsverstößen ordnungsbehördlich tätig zu werden.
Die Folgen können neben einer Baustilllegung auch eine Rückbauverpflichtung sein. Dies gilt es im Interesse des Bauherrn und möglichen Schadenersatzansprüchen zu vermeiden. Dem Sachverhalt kommt besondere Bedeutung in der Genehmigungsfreistellung und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu. Aber auch bei der Errichtung des Bauwerks ist im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung als Bauleiter ist der Landesbauordnung besonderes Augenmerk auf Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften mit Drittschutz zu legen.
Durch Vortrag und Dialog mit den Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern werden die Themeninhalte praxisorientiert erörtert.
Inhalte:
Öffentliches Baurecht und Abgrenzung zum Zivilrecht
Bauantrag und Baugenehmigung - Ausnahmen und Befreiungen/Abweichungen insbesondere unter dem Aspekt der Nachbarbeteiligung - Baugenehmigung, Baubeginn
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte insbesondere durch den Nachbarn - vorläufiger Rechtsschutz
Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz
Zivil-rechtlicher Nachbarschutz
Schutznormlehre und Rücksichtnahmegebot
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
Nachbarschützende Vorschriften im Bauplanungsrecht
(§§ 30, 31, 33 bis 35 BauGB)
Nachbarschützende Vorschriften im Bauordnungsrecht
Rechtsschutz des Nachbarn in der Genehmigungsfreistellung und im
vereinfachten Genehmigungsverfahren
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde - Opportunitätsprinzip - Rechtsanspruch des Nachbarn auf behördliche Einschreiten