Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht: Nachbarschützende Vorschriften und ihre Bedeutung für die Praxis

Termin 20.04.2026 09:00-16:30
Ort Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Referenten Kreisbaudirektor a.D. Günter Zuschlag
Das Seminar soll das Erkennen von nachbarschützenden Vorschriften im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht erleichtern und einen Überblick und Auswirkungen entsprechender Vorschriften aufzeigen. Dieses ist von besonderer Bedeutung, da die Bauaufsichtsbehörden zunehmend aufgefordert sind, bei nachbarlichen Baurechtsverstößen ordnungsbehördlich tätig zu werden.

Die Folgen können neben einer Baustilllegung auch eine Rückbauverpflichtung sein. Dies gilt es im Interesse des Bauherrn und möglichen Schadenersatzansprüchen zu vermeiden. Dem Sachverhalt kommt besondere Bedeutung in der Genehmigungsfreistellung und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu. Aber auch bei der Errichtung des Bauwerks ist im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung als Bauleiter ist der Landesbauordnung besonderes Augenmerk auf Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften mit Drittschutz zu legen.

Durch Vortrag und Dialog mit den Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmern werden die Themeninhalte praxisorientiert erörtert.


Inhalte:

  • Öffentliches Baurecht und Abgrenzung zum Zivilrecht
  • Bauantrag und Baugenehmigung
    - Ausnahmen und Befreiungen/Abweichungen insbesondere unter
    dem Aspekt der Nachbarbeteiligung
    - Baugenehmigung, Baubeginn
  • Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte insbesondere durch den Nachbarn
    - vorläufiger Rechtsschutz
  • Öffentlich-rechtlicher Nachbarschutz
  • Zivil-rechtlicher Nachbarschutz
  • Schutznormlehre und Rücksichtnahmegebot
  • Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger
    Anlagen
  • Nachbarschützende Vorschriften im Bauplanungsrecht
  • (§§ 30, 31, 33 bis 35 BauGB)
  • Nachbarschützende Vorschriften im Bauordnungsrecht
  • Rechtsschutz des Nachbarn in der Genehmigungsfreistellung und im
  • vereinfachten Genehmigungsverfahren
  • Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde
    - Opportunitätsprinzip
    - Rechtsanspruch des Nachbarn auf behördliche
    Einschreiten

Veranstaltung: 8337

Kosten
Listenzugehörige :
230,00 €
Kammermitglieder :
180,00 €
Gäste (Sonstige) :
230,00 €