Die Gefahrstoffverordnung wurde am 05. Dezember 2024 umfassend novelliert. Dies bringt wichtige Änderungen, die direkte Auswirkungen auf Ihren Arbeitsalltag haben können. Im Seminar wird praxisnahes Wissen vermittelt zu den Neuerungen und setzt dabei folgende Schwerpunkte:
Änderungen der Gefahrstoffverordnung, der LAGA M23 und wer ist verantwortlich
Anforderungen der VDI 6202 Blatt 3 für die Untersuchung von Gebäudeschadstoffen beim Bauen im Bestand, Rückbau und Entsorgung
Aussagesicherheit der Untersuchung
Wann und Wo muss ich mit Asbest und anderen Schadstoffen in Gebäuden rechnen
Herausforderungen und Anforderungen an Planer und ausführende Unternehmen
Einstufung von schadstoffbelasteten Baustoffen
Sichere Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen und von mit anderen Schadstoffen belasteten Baustoffen
Anforderungen der Entsorgung an Bauherren, ausführende Firmen und Entsorger
Über die Referenten Dr. Christine Bahr Diplom-Geologin, Sachkundige nach TRGS 519, Arbeitssicherheitskoordinatorin DGUV 101- 004, über 30 Jahre Berufserfahrung in der Schadstofferkundung und Schadstoffsanierung in verschiedenen Medien; Abfallmanagement in der Entsorgung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen.
Rolf Heykes Diplom-Geologe, Sachkundiger nach TRGS 519, Arbeitssicherheitskoordinator DGUV 101-004, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BauStellV, über 27 Jahre Berufserfahrung in der Schadstofferkundung, längere Referententätigkeit für alle Lehrgänge nach TRGS 519, TRGS 521, Erkennen von Gebäudeschadstoffe
Organisatorisches Spezielle Fragen zu diesem Themenkomplex, senden Sie bitte vorab bis spätestens zum 18. Februar 2026 via E-Mail an Frau Söhren unter soehren@aik-sh.de
Die Fragen werden an Frau Dr. Bahr Herrn Heykes weitergeleitet und im Rahmen der Fortbildung beantwortet.