Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (BauTurbo)

Termin 17.02.2026 09:00-16:30
Ort Business & Lifestyle Hotel Altes Stahlwerk
Rendsburger Str. 81
24537 Neumünster
Referenten Kreisbaudirektor a.D. Günter Zuschlag
Das Gesetz wurde am 27. Oktober 2025 beschlossen und am 29. Oktober 2025 im Bundesgesetzblatt I Nr. 257 verkündet; damit trat es am 30. Oktober 2025 in Kraft.

„Mit dem neuen Gesetz können abweichende Regelungen vom Bauplanungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht. Das eröffnet u.a. mehr Flexibilität bei der kommunalen Bauleit-planung und ermöglicht, Projekte gezielter voranzubringen – gerade dort, wo Wohnraum dringend benötigt wird.“

Im Zusammenhang bebauten Ortsteil besteht zukünftig die Möglichkeit, auch in mehreren vergleichbaren Fällen vom Einfügungsgebot unter bestimmten Voraussetzungen abzuweichen. Entsprechende Regelungen sind auch für den überplanten Bereich im Hinblick auf erweiterte Befreiungsmöglichkeiten von Festsetzung des Bebauungsplans vorgesehen. In beiden Fällen ist die Zustimmung der Gemeinde Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung.

Der BauTurbo ist u.a. eine zeitlich befristete, bauplanungsrechtliche Sonderregelung auf Grundlage des § 246e BauGB, die es den Gemeinden ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben des Bauplanungsrechts ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen. Der Bundesgesetzgeber hat den Gemeinden hierbei eine besondere Rechtsstellung eingeräumt, so dass für die Anwendung der Neuerungen neben den inhaltlichen Voraussetzungen in jedem Fall die Zustimmung der Gemeinde erforderlich ist.

Im Seminar werden Hintergrund und Anlass der neuen Vorschrift vorgestellt und die Änderungen im Einzelnen vorgestellt und erörtert. Hierbei werden Chancen und auch rechtliche Grenzen aufgezeigt. Es besteht hinreichend Zeit, Fragen bzw. auch Beispiele aus dem Teilnehmerkreis zu besprechen.

Organisatorisches

Konkrete Fragestellungen oder Fallbeispiele senden Sie bitte bis spätestens zum 09.02.2026 via E-Mail an Frau Söhren unter: soehren@aik-sh.de

Der Veranstaltungsort steht noch nicht fest, wird ab so schnell wie möglich nachgeliefert.

Veranstaltung: 8372

Kosten
Listenzugehörige :
230,00 €
Kammermitglieder :
180,00 €
Gäste (Sonstige) :
230,00 €