Verwertung mineralischer Abfälle - Mantelverordnung, Ersatzbaustoffverordnung (EBV), Bundesbodenschutzverordnung

Termin 24.08.2026 09:00-16:30
Ort Online

Referenten Dipl.- Ing. Heinz Bogon
Mehr als 16 Jahre wurde über eine bundeseinheitliche Regelung für die Verwertung mineralischer Abfälle diskutiert und geforscht. Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) hat diese nun geschaffen. Sie ist in die sogenannte Mantelverordnung eingebettet, die u.a. auch Änderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) beinhaltet, und trat am 01.08.2023 bundesweit rechtsverbindlich in Kraft. Die bisherigen Regelungen der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) mit den speziellen Besonderheiten einzelner Bundesländer werden dadurch ersetzt.


Es handelt sich bei der Mantelverordnung um ein zentrales umweltpolitisches Vorhaben, das den bundesweit größten Abfallstrom einheitlich regelt. Die neuen Regelungen betreffen so ziemlich alle Bauprojekte im Tiefbau, Straßenbau, Hochbau, Landschaftsbau etc. in irgendeiner Weise. Einige praktische Erfahrungen liegen bereits vor.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Regelungen zur Verwertung mineralischer Abfälle als Ersatzbaustoffe, zur Verwertung von humosem Oberboden (Mutterboden), zur Verfüllung von Baugruben, Abgrabungen, Massenausgleich und zur Beseitigung nach Deponieverordnung.


Im Seminar werden die sehr weitreichenden Änderungen der Rechtsgrundlagen vertieft dargestellt, um den Übergang von den alten zu den neuen Regelungen praxisbezogen zu unterstützen. Begleitende Regelwerke (z.B. zur Probenahme) und diverse Vollzugshilfen werden angesprochen.


Inhalte:

  • Rechtsrahmen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, Prüfung der Verwertbarkeit, Abfallverwertungskonzepte, Entsorgungskonzepte, Verhältnismäßigkeit, Unzumutbarkeit;
  • Die Probenahme - fachkundig, sachkundig, unabhängig, nach den anerkannten Regeln der Technik.
  • Rechtliche Einordnung, naturwissenschaftliche Grundlagen und Chronologie der Mantelverordnung mit EBV;
  • Inhalte der EBV im Unterschied zu den bisherigen Regeln für die Verwertung mineralischer Abfälle nach LAGA;
  • Erschwert die EBV zukünftig das Recycling und erhöht damit die Baukosten? Bisherige praktische Erfahrungen mit der EBV und bisherige Kritik;
  • Einordnung der EBV in das verwandte Regelwerk für die Entsorgung nach Deponieverordnung und Bundesbodenschutzverordnung, Verfüll-Leitfäden;
  • Untersuchung und Verwertung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial und nicht aufbereitetem Baggergut;
  • Güteüberwachung, Einbauweisen, Nachweispflichten, Anzeigepflichten, Katasterpflichten;
  • Entsorgung von mineralischen Massenabfällen außerhalb des Regelungsbereiches der EBV, insbes. Aufbruchasphalt;
  • Oberboden, Mutterboden als besonderer Stoff und dessen besondere Verwertungsregeln, Bundesbodenschutzverordnung und Vollzugshilfe;
  • Regeln für Verfüllung von Baugruben, Abgrabungen und zum Massenausgleich
  • Abgrenzung ErsatzbaustoffV – BBodSchV
  • Beispiele aus der Praxis.


Über den Referenten:
Dipl.-Ing. Heinz Bogon
Beratender Ingenieur Bauwesen – Umwelttechnik, Neustadt am Rübenberge.
Von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Altlastenuntersuchung und -sanierung,
Lehrbeauftragter und Referent seit 25 Jahren in bisher ca. 400 Seminaren bundesweit.

Veranstaltung: 8524

Kosten
Listenzugehörige :
230,00 €
Kammermitglieder :
180,00 €
Studenten :
0,00 €
Gäste (Sonstige) :
230,00 €