Im Baugenehmigungsverfahren und bei der baulichen Umsetzung ist ein „Zusammenspiel“ der verschiedenen Akteure Voraussetzung für ein gutes Gelingen des Bauprojekts des Bauherrn. Hierbei sind die Pflichten und Rechte einzelner Beteiligter gesetzlich geregelt.
Die Verantwortlichkeiten bekommen im Genehmigungs-freistellungsverfahren noch eine besondere Bedeutung, da die Bauaufsichtsbehörde weder eine bauplanungsrechtliche noch eine bauordnungsrechtliche Prüfung durchführen soll und die baurechtskonforme Planung der Planverfasserin und dem Planverfasser eigenverantwortlich obliegt. Hierbei stellen sich Fragen im Hinblick auf baurechtsabweichende Planunterlagen, beispielsweise bei Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften mit Drittschutz. Wie ist mit dem vorbeugenden Brandschutz in Abhängigkeit der Gebäudeklassen auch in der Bauphase umzugehen? Das Anliegen der Seminarveranstaltung ist, die Themen an Hand der Rechtslage und Beispielen zu veranschaulichen.
Die Pflichten und Rechte nach Landesbauordnung der am Bau bzw. im Verfahren Beteiligten Entwurfsverfasser, Tragwerksplaner, Bauherren, Bauleiter, Unternehmer, Bauaufsichtsbehörden, Fachbehörden, Gemeinde
im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Freistellungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren;
Verfahrensweisen im Zusammenhang mit dem vorbeugenden Brandschutz
Erstellung der Antragsunterlagen bzw. Bauvorlagen
Verfahrensablauf
Baugenehmigung bzw. Baufreigabe
Bauphase
Fertigstellung des Bauvorhabens
Nutzungsaufnahme
Bitte bringen Sie an Gesetzestexten die Landesbauordnung und die Bauvorlagenverordnung mit, danke!