Das Gesetz wurde am 27. Oktober 2025 beschlossen und am 29.10.25 im Bundesgesetzblatt I Nr. 257 verkündet; damit trat es am 30. Oktober 2025 in Kraft.
„Mit dem neuen Gesetz können abweichende Regelungen vom Bauplanungsrecht unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden, wenn dadurch zusätzlicher Wohnraum entsteht. Das eröffnet mehr Flexibilität bei der kommunalen Bauleitplanung und ermöglicht, Projekte gezielter voranzubringen – gerade dort, wo Wohnraum dringend benötigt wird.“
Der BauTurbo ist u.a. eine zeitlich befristete, bauplanungsrechtliche Sonderregelung (§ 246e BauGB), die es den Gemeinden ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen von Vorgaben des Bauplanungs-rechts ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans abzuweichen. Der Bundesgesetzgeber hat den Gemeinden hierbei eine besondere Rechtsstellung eingeräumt, so dass für die Anwendung der Neuerungen neben den inhaltlichen Voraussetzungen in jedem Fall die Zustimmung der Gemeinde erforderlich ist.
Im Seminar werden Hintergrund und Anlass der neuen Vorschrift und die Anwendungsvoraussetzungen vorgestellt. Die wesentlichen Änderungen werden anhand von Beispielen erörtert. Welche Chancen, aber auch Grenzen können sich durch die neuen Vorschriften ergeben? In diesem Zusammenhang soll auch ein Erfahrungsaustausch mit der Anwendung des BauTurbo ermöglicht werden.
Es besteht hinreichend Zeit, Fragen bzw. auch Beispiele aus dem Teilnehmerkreis zu besprechen. Ihre Fragen schicken Sie bitte bis zum 20.10.2026 via E-Mail an Frau Söhren unter: soehren@aik-sh.de
Bitte bringen Sie an Gesetzestexten, das Baugesetzbuch, die Benutzungsverordnung und die Landesbauordnung mit, danke!