In der Seminarveranstaltung werden die einzelnen Facetten der §§ 34, 36, 36a BauGB ausführlich behandelt. Die Abgrenzung zum bauplanungs-rechtlichen Außenbereich und die Auslegung der gesetzlichen Kriterien zum Einfügen stellen in der Praxis eine besondere Herausforderung dar. Wo sind die rechtlichen Grenzen des § 34 BauGB erreicht? Welche Bedeutung haben faktische Baugebiete für Bauvorhaben? Können Vorhaben, die sich nicht „einfügen“, dennoch zulässig sein? Ein besonderes Anliegen ist die Vermittlung des Erkennens und der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe. Wie ist beispielsweise die Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich vorzunehmen? Was ist mit „Einfügen eigentlich gemeint? Wie ist dieser Sachverhalt vor dem Hintergrund des neuen § 34 Abs. 3b BauGB („BauTurbo“) zu sehen? Welche Bedeutung hat die Beteiligung der Gemeinde bei der Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben? Nach welchen Kriterien ist die Gemeinde berechtigt von ihrem „Vetorecht“ Gebrauch zu machen? Welche rechtliche Stellung nimmt die Gemeinde bei ihrer Entscheidung über ihre Zustimmung ein, wenn der „BauTurbo“ zum Tragen kommt?
Die Thematik wird anhand von Fallbeispielen aus der Praxis und der dazu ergangenen Rechtsprechung vorgestellt und erörtert. Der fachliche Diskurs über diese Themen ist Voraussetzung für eine qualifizierte und zielführende Beratung des Bauherrn und das fachliche Gespräch mit Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde auf „Augenhöhe“.
Inhalte
Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich
Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe
Zulässigkeitskriterien in Gemengelagen
Begriff des „Einfügen“
Anwendung in faktischen Baugebieten
Ausschluss schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden
Befreiungsähnliche Tatbestände für bauliche Maßnahmen von zulässigerweise errichteten Gewerbe– und Handwerksbetrieben einschließlich Wohngebäuden
Befreiungsähnliche Tatbestände zur Wohnraumschaffung mit Vorbildwirkung auf Grundlage des § 34 Absatz 3b BauGB („BauTurbo“)
Innenbereichssatzungen und die Auswirkungen auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben
Das gemeindliche Einvernehmen/Zustimmung und mögliche Konsequenzen für die Zulässigkeit von Bauvorhaben
Bitte bringen Sie an Gesetzestexten das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die Landesbauordnung mit.