Seit Dezember 2025 ist für bereits genehmigte Bauvorhaben die Effizienzhausförderung 55 aufgenommen worden. Ende Februar 2024 wurde die Förderung für den klimafreundlichen Neubau mit den Fördersegmenten Effizienzhaus 40 + Treibhausanalyse und Effizienzhaus 40 + Treibhausanalyse + Nachhaltigkeitsbewertung + Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude + Zertifizierung wieder aufgenommen.
Die Umsetzung eines Effizienzhausstandards 40 insbesondere beim Wohnungsbau ist mit erheblichen Investitionsmehraufwendungen gegenüber dem energiesparrechtlichen Niveau im Wärmeschutz verbunden. Aber auch die Planung muss bewusster erfolgen, da neben den „Regelflächen“ der wärmeübertragenden Umfassungsfläche insbesondere die Bauteilanschlüsse wärmebrückentechnisch minimiert ausgeführt werden müssen. Bei der Treibhausbetrachtung spielt insbesondere der zu berücksichtigende Haushaltsstrom eine zentrale Rolle und auch die verwendeten Materialien werden berücksichtigt. Anhand einfacher Beispiele werden die Wechselwirkungen anschaulich dargestellt. Im Hinblick auf die höhere Förderstufe, werden beispielhaft die diversen Nachhaltigkeitssysteme vorgestellt und die weiteren QNG-Themen anschaulich behandelt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die seit Juli 2026 geltende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Erläutert werden unter anderem die neue Heizungsförderung, Einzelmaßnahmen, der iSFP-Bonus, überarbeitete Effizienzhausstandards und besondere Regelungen für energetisch schlechte Gebäude. Zudem werden die Anforderungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes – insbesondere für öffentliche Gebäude – verständlich und anhand anschaulicher Beispiele vorgestellt.
Inhalte
Übersicht der Förderungen im Neubau (Klimafreundlicher Neubau)
Fall 1: Effizienzhaus 40 + Treibhausbegrenzung (bautechnische Umsetzung für opake und transparente Bauteile, sowie Planung von Maßnahmen zur Minimierung von Wärmebrücken)
Fall 2: wie Fall 1 + Nachhaltigkeitsbewertung + QNG, praktische Anwendungsbeispiele ausgewählter Nachhaltigkeitsaspekte Übersicht der Förderungen beim Bauen im Bestand (Bundesförderung Effiziente Gebäude)
Förderung von Einzelmaßnahmen insbesondere Austausch von Heizungen bzw. von Bauteilertüchtigungen
Förderung von Effizienzhausstandards
Übersicht der Förderungen im Altbau
Organisatorisches Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.
Über den Referenten Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover