Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Termin 12.11.2026 09:00-16:30
Ort Best Western Hotel Prisma
Max-Johannsen-Brücke 1
24337 Neumünster
Referenten Dipl.-Ing. Stefan Horschler
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz kommen zahlreiche neue Anforderungen auf Planerinnen und Planer sowie Energieberaterinnen und Energieberater zu. Ab dem 1. Januar 2028 sollen zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand als Nullemissionsgebäude errichtet werden, ab 1.1.2030 gilt diese Vorgabe für alle zu errichtende Gebäude. Ab diesen Zeitpunkten soll das betreffende Gebäude keine Energie oder eine sehr geringe Energiemenge benötigen und keine Kohlenstoffdioxidemissionen aus fossilen Brennstoffen am Standort verursachen.
Doch bis dahin ergeben sich ab Inkrafttreten eine Reihe von weiteren Neuerungen für den Nachweis von zu errichtenden Gebäuden, die speziell für Inverstoren erfreulich sein dürften.

Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Änderungen und zeigt, welche Regelungen zu welchem Zeitpunkt in Kraft treten. Dabei wird klar zwischen den Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude und an bestehende Gebäude und an Neubauten unterschieden. Die Teilnehmenden erhalten so das Handwerkszeug für ihre künftige Planungs- und Beratungspraxis nach den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.

Inhalte

  • Nullemissionshausstandard im Neubau ab 2028 und 2030 – was bedeutet das?
  • Änderung der Referenztechnik und Umstellung der Primärenergiefaktoren auf die Einheit fp,totinklusive Erneuerbare Energien-Anteil – welche Vorteile ergeben sich für Investoren?
  • Abschaffung der §§ 71 und 72 zur Berücksichtigung Erneuerbarer Energien – welche Folgen ergeben sich für bestehende Heizungen?
  • Nachrüstungen für Nichtwohngebäude – welche Gebäude sind betroffen?
  • Beispielhafte Neuerungen zur DIN/TS 18599, DIN 4108-2, DIN 4108-3 und DIN 4108-7 und Ausblick auf die Treibhausbilanz nach DIN SPEC 91606 (verpflichtende Ökobilanzierung des gesamten Gebäudes ab dem 1. Januar 2028 für neue Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche und ab dem 1. Januar 2030 für alle neu zu errichtenden Gebäude)


Organisatorisches
Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 8 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 8 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) und 8 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA)) angerechnet.

Über den Referenten
Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover

Veranstaltung: 8640

Kosten
Listenzugehörige :
230,00 €
Kammermitglieder :
180,00 €
Gäste (Sonstige) :
230,00 €